ausignis GbR
Erpolzheimer Straße 26, D-67251 Freinsheim
Stand: 1. Dezember 2012

§1 Geltungsbereich

(1) Die Fa. ausignis GbR. – Erpolzheimer Straße 26, D-67251 Freinsheim erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen im Bereich Datendienste, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Fa. ausignis GbR sie schriftlich bestätigt.

(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der Fa. ausignis GbR, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

§2 Vertragsschluß

(1) Der Vertrag über die Nutzung von Diensten der Fa. ausignis GbR kommt mit der Gegenzeichnung eines Dienstleistungsvertrages durch die Fa. ausignis GbR zustande. Die Fa. ausignis GbR kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

(2) Die Fa. ausignis GbR kann ihre Dienstleistungen auch durch Dritte erbringen, diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

§3 Leistungsumfang

(1) Die Fa. ausignis GbR ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Dienstleistungsvertrag u. dessen Anlagen.

(2) Soweit die Fa. ausignis GbR entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen der Fa. ausignis GbR sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
(a) die Fa. ausignis GbR innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren, dazu gehören auch Anschriftswechsel, Änderung der Rufnummer, der Emailadresse, etc.;
(b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste der Fa. ausignis GbR nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; insbesondere sind zu unterlassen, die Zurverfügungstellung von Downloads, die nicht in direktem Zusammenhang mit der eigenen Web-Präsenz stehen, sowie aktive Onlinespiele auf Skriptbasis, sowie jegliches Testen von ASP, PHP oder Perl-Skripten direkt auf dem Webserver (dies hat lokal auf dem eigenen Rechner vor Veröffentlichung zu erfolgen), ebenso das Erzeugen von Endlosschleifen durch Redirects oder defekte oder fehlende Datenbanken in einer Anwendung;
(c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Netz der Fa. ausignis GbR erforderlich sein sollten.
(d) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen; insbesondere sind für Emailkonten Kennwörter zu verwenden, die mindestens 8 Zeichen lang sind und gleichermaßen aus Buchstaben und Zahlen bestehen, um das illegale Ermitteln von Kennwörtern zum Schutz vor SPAM zu minimieren;
(e) der Fa. ausignis GbR erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
(f) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die Fa. ausignis GbR durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß die Störung durch den Kunden fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeigeführt wurde;
(g) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht (d.h. sofort nach Erhalt der Rechnung) zu zahlen;
(h) den der Fa. ausignis GbR entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1Lit.(b) genannten Pflichten, ist die Fa. ausignis GbR sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (g) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Webspace des Kunden unverzüglich still zu legen.

(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§5 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste der Fa. ausignis GbR durch Dritte ist nicht gestattet.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen. die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste der Fa. ausignis GbR durch Dritte entstanden sind.

(4) Die Transferkosten für Email, Webpräsenz, sowie für Uploads, Downloads, die über den FTP entstehen gehen zu Lasten des Kunden, sofern Sie die monatliche Grenze des vertraglich vereinbarten Transferlimits überschreiten. Die Tagespreise sind der Webseite von der Fa. ausignis GbR zu entnehmen, und sofern dort nicht aufgeführt, jeweils telefonisch zu erfragen.

§6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Fa. ausignis GbR stellt dem Kunden die im Dienstleistungsvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt entweder jährlich auf Rechnung zur Überweisung durch den Kunden, jeweils im Voraus für das Laufzeit-Folgejahr, bzw., falls gesondert vereinbart auch Quartalsweise, jeweils aber im Voraus für das Folgequartal bei einem zusätzlichen Verwaltungskostenaufschlag laut aktuellen Vertrag pro Quartal.

(2) Die vereinbarten Entgelte sind im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung sofort fällig.

(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren / Traffic / Transfer), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.

(4) Leitungs- und Kommunikationskosten zwischen Kunden und dem Anschlußpunkt der Fa. ausignis GbR sind vom Kunden zu tragen.

§7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche der Fa. ausignis GbR kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Fa. ausignis GbR die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Bundespost TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Fa. ausignis GbR oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von der Fa. ausignis GbR autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten hat die Fa. ausignis GbR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Fa. ausignis GbR, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, und die die Fa. ausignis GbR zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur der Fa. ausignis GbR zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fa. ausignis GbR liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die Fa. ausignis GbR oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§8 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. ausignis GbR berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß die Fa. ausignis GbR eine höhere Zinsenlast nachweist.
(2) Die Fa. ausignis GbR kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Webspace zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 4 Wochen erstreckt und die Fa. ausignis GbR gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Fa. ausignis GbR vorbehalten.

§9 Verfügbarkeit der Dienste

(1) Die Fa. ausignis GbR bietet ihre Hosting-Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden so früh wie möglich angekündigt. Die Fa. ausignis GbR wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die der Fa. ausignis GbR unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, daß die Fa. ausignis GbR seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich die Fa. ausignis GbR Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Fa. ausignis GbR berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

(4) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste der Fa. ausignis GbR nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.

(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über den Kunden Dritten zugänglich gemacht (DirectoryServices).

§11 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Fa. ausignis GbR wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fährlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

(2) Die Fa. ausignis GbR haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen der Fa. ausignis GbR unterbleiben. Die Fa. ausignis GbR haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.

(3) Die Fa. ausignis GbR haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
(a) durch die Inanspruchnahme von Diensten der Fa. ausignis GbR,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch die Fa. ausignis GbR,
(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch die Fa. ausignis GbR,
(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der Fa. ausignis GbR,
(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Fa. ausignis GbR nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrundeliegenden vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung der Fa. ausignis GbR für den Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1fachen Betrag des vereinbarten monatlichen FixEntgeltes.

(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Fa. ausignis GbR oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste der Fa. ausignis GbR oder dadurch entstehen, daß der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§12 Zusätzliche Bestimmungen

(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne Dienstleistungen der Fa. ausignis GbR unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der Fa. ausignis GbR
(a) Produktlieferungen für kaufmännisch/gewerbliche Besteller,
(b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,
(c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.

(2) Unter sonstige Aufträge fallen a) HardwareLieferung b) SoftwareLieferung c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des in § 3 beschriebenen Leistungsumfanges.

§13 Preisänderungen

Preisänderungen durch die Fa. ausignis GbR treten drei Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in welchem Sie dem Kunden mitgeteilt wurden. Im Falle der Preisänderung hat der Kunde das Recht den Vertrag zum Laufzeitende zu kündigen und die so entstehende Kosten-Mehrbelastung durch die Preiserhöhung abzulehnen. In diesem Falle werden Preisminderungen gegen gegebenenfalls gewährte Nachlaßkonditionen aufgerechnet. Eine Kündigung nach §13 ist ausgeschlossen, wenn sich die Erhöhung im Rahmen der Gebührenanpassungen von den von der Fa. ausignis GbR genutzten öffentlichen bzw. vergleichbaren monopolistischen Diensten, hält. Preissenkungen gelten nicht als Preisänderungen und geben dem Kunden auch nicht ein Recht auf Kündigung gemäß §13

§14 Schlußbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist soweit gesetzlich zulässig, Bad Dürkheim, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz der Fa. ausignis GbR.

(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr an untengenannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Dienstleistungsvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde. Fa. ausignis GbR, Erpolzheimer Straße 26, D-67251 Freinsheim, Telefon: 06353 9802777, Telefax: 06353 3264, eMail (allgemein): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden der Fa. ausignis GbR gebunden.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.